betreffend die Verfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Gsteig vom 21. Oktober 2019 (Baugrube, Gültigkeit Baubewilligung) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin ist Eigentümerin der im Ortsteil A.________ gelegenen Parzelle Gsteig Gbbl. Nr. L.________. Am 21. Februar 2012 reichte sie ein Baugesuch für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohnungen und Einstellhalle auf der genannten Parzelle ein. Dafür erteilte das Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen mit Gesamtentscheid vom 21. August 2012 die Baubewilligung. Dagegen erhoben die Gesuchstellenden erfolglos Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des