2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und im Übrigen abgewiesen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Köniz mit Wiederherstellung vom 26. September 2019 sowie die Verfügung des AGR vom 9. August 2019 werden bis auf die Frist in Ziffer 11.4 des Gesamtentscheids bestätigt. Die Wiederherstellung hat "innert 90 Tagen seit Eröffnung der Verfügung" zu erfolgen. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung