(unverhältnismässig) lang. Es rechtfertigt sich daher, die Frist auf "90 Tage seit Eröffnung der Verfügung" neu festzusetzen. Insofern wird die Beschwerde teilweise gutgeheissen. 4. Sistierung a) Der Beschwerdeführer beantragt eine Sistierung, falls der angefochtene Entscheid nicht aufgehoben werde, damit "eine verhältnismässige Lösung" gefunden werden könne.