Ein offener Wiesenbach mit Ufervegetation und Uferbestockung diene verschiedenen Wassertieren (Fischnährtiere) als Lebensraum, welch den Bachforellen im Scherlibach bei Drift zur Verfügung stünden.19 Trotz der relativ kurzen Strecke ist der ökologische Mehrwert der Offenlegung somit klar zu bejahen. Die Offenlegung dient somit der Wiederherstellung des Gewässers bzw. des Gewässerraums als Lebensraum für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt und der Schaffung einer standortgerechten Ufervegetation (vgl. Art. 37 Abs. 2 Bst. a und c GschG) und liegt somit im öffentlichen Interesse.