Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. 2. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer am 8. November 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bauund Verkehrsdirektion (BVD), ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: