Da es sich um eine Anlage in Waldesnähe handelt, wurde auch das Amt für Wald des Kantons Bern (KAWA, seit 1. Januar 2020 Amt für Wald und Naturgefahren [AWN]), Waldabteilung Mittelland, um einen Amtsbericht gebeten. Das LANAT (Fachstelle Hochbau und Bodenrecht) erachtete das Vorhaben zu Handen des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) als landwirtschaftlich begründet, ohne die Frage entgegenstehender überwiegender Interessen zu prüfen.3 Das AGR erachtete 1 Vorakten Gemeinde Geschäft Nr. 18950 (nachfolgend: Vorakten), pag. 5 bis 8 bzw. Schreiben vom 8. Januar 2019