Mit Eingabe vom 21. Dezember 2018 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde Köniz ein nachträgliches Baugesuch ein, das er in der Folge nachbesserte (bis 31.01.2019).1 Nach Art. 24 Abs. 2 BewD2 verzichtete die Gemeinde auf die Bekanntmachung und holte sowohl beim TBA OIK II (nachfolgend OIK II) einen Amtsbericht hinsichtlich Wasserbaupolizei und beim LANAT (Fischereiinspektorat) einen Amtsbericht Fischerei ein. Da es sich um eine Anlage in Waldesnähe handelt, wurde auch das Amt für Wald des Kantons Bern (KAWA, seit 1. Januar 2020 Amt für Wald und Naturgefahren [AWN]), Waldabteilung Mittelland, um einen Amtsbericht gebeten.