1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Ziffern 1 und 2 der Verfügung der Gemeinde Schwarzenburg vom 2. Oktober 2019 werden aufgehoben. Es wird festgestellt, dass das Ausblasen von Erntemaschinen auf der mit Entscheid der BVE vom 9. März 2017 als Lagerplatz bewilligten Fläche der Auflage in Ziffer 3.7 des Amtsberichts des AWA vom 10. September 2015 und der Ziffer 3 der Baupolizeiverfügung der Gemeinde Schwarzenburg vom 22. November 2018 widerspricht und damit verboten ist.