Für sich alleine wäre das Ausblasen von vier Maschinen pro Jahr während insgesamt rund zwei Tagen8 möglicherweise nicht baubewilligungspflichtig. Andererseits muss bei einem Gewerbebetrieb die umweltrechtliche Beurteilung wohl sämtliche Arbeiten umfassen, die regelmässig vorgenommen 7 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 56 N. 1 8 Siehe Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 6. März 2020 5/7 BVD 120/2019/82