f) Auch das AWA hat in seiner Stellungnahme vom 10. März 2020 festgehalten, das Ausblasen der Erntemaschinen dürfe aufgrund seiner Auflage in seinem Amtsbericht vom 10. September 2015 nicht auf dem Kiesplatz ausgeführt werden. Solche Arbeiten müssten auf einem befestigten Platz mit Entwässerung in die Schmutzwasserkanalisation oder im Gebäudeinnern ausgeführt werden. Gemäss AWA kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch das Ausblasen der Erntemaschinen problematische Rückstände wie Schmierfett oder Kunststoffabrieb in das Grundwasser gelangen.