Da beim Ausblasen kein Wasser verwendet wird, handelt es sich nicht um Wascharbeiten. Ebenso wenig stehen Reparaturarbeiten zur Diskussion, durch das Ausblasen wird nichts Defektes geflickt. Das Ausblasen stellt jedoch eine Reinigung der Maschinen dar. Gemäss Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 6. April 2020 soll mit dem Ausblasen verhindert 4/7 BVD 120/2019/82