a) Die Gemeinde Schwarzenburg hat ihren Verzicht auf baupolizeiliche Massnahmen damit begründet, die Auflage in der Baubewilligung und die gleich lautende Auflage in der Baupolizeiverfügung seien auf den Amtsbericht des AWA im Baubewilligungsverfahren zurückzuführen. Die Auflage diene somit dem (Grund-)Wasserschutz. Der Gewässerschutz sei durch das Ausblasen von Erntemaschinen nicht betroffen und falle daher nicht unter die Auflage.