5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Schwarzenburg verzichtete mit Schreiben vom 20. November 2019 auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassung und stellt somit auch keinen Antrag. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 18. November 2019, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen. Im Rahmen der Instruktion holte das Rechtsamt unter anderem einen Bericht des AWA ein. Abschliessend erhielten die Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit, zum Ergebnis des Beschwerdeverfahrens Stellung zu nehmen.