Dies sei nach der Baubewilligung untersagt und die Gemeinde habe es mit Verfügung vom 22. November 2018 ausdrücklich nochmals verboten. Am 2. Oktober 2019 verfügte die Gemeinde Schwarzenburg hinsichtlich der Anzeige vom 15. August 2019 in den Ziffern 1 und 2, es würden keine baupolizeilichen Massnahmen und keine weitergehenden Beweismassnahmen angeordnet. 4. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 28. Oktober 2019 Beschwerde bei der BVE ein. Er beantragt, "in Aufhebung der angefochtenen Verfügung seien die Akten an die Staatsanwaltschaft zu überweisen zur strafrechtlichen Behandlung".