1. Mit Gesamtentscheid vom 7. September 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland der Beschwerdegegnerin die Baubewilligung für den Neubau eines Lagerplatzes für Landmaschinen, Motorfahrzeuge und Futtermittel, für das Erstellen einer Entwässerungsanlage und für die Einkofferung der neuen Zufahrtsstrasse. Bestandteil dieses Gesamtentscheids war unter anderem der Amtsbericht des Amts für Wasser und Abfall (AWA) vom 10. September 2015, welcher in Ziffer 3.7 unter anderem vorsah, dass auf Flächen, deren Regenabwasser versickert wird, keinerlei Unterhalts-, Wasch- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden dürfen.