2. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 27. September 2019 führte die Gemeinde aus, die Baukommission habe festgestellt, dass die Beschwerdeführenden der angeordneten Wiederherstellung nicht nachgekommen seien und die Möblierung samt dem Geländer immer noch auf dem Turmbau stehe. Vor weiteren baupolizeilichen Massnahmen solle den Beschwerdeführenden nochmals die Gelegenheit geboten werden, der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands mit einer neuen Frist nachzukommen. Die Gemeinde verfügte daher Folgendes: