3.2.2 Sämtliche Möblierung (Lounge, Sonnenschirme, etc.) sind von der Dachterrasse wegzuräumen. 3.2.3 Das Geländer (Absturzsicherung) rund um den Turm ist zu entfernen, ebenso das Geländer links von der Dachluke (Absturzsicherung). 3.3 Für die Wiederherstellungsmassnahmen wird eine Frist von 3 Monaten festgelegt, d.h. bis am 6. April 2018. Anschliessend ist zwingend eine Schlusskontrolle über die umgesetzten Massnahmen vorzunehmen. 3.4 Auf den Rückbau des verlängerten Kamins wird verzichtet. Ebenso können die Dachluke und die als Bodenfläche verlegten Zementplatten belassen werden.