Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Saanen vom 2. November 2017 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.00 werden dem Beschwerdeführer und der Beschwerdegegnerin je zur Hälfte, ausmachend je Fr. 500.00, zur Bezahlung auferlegt. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin einen Parteikostenersatz in der Höhe von Fr. 1'980.15 (inkl. Mehrwertsteuer) zu bezahlen. Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer Parteikostenersatz in der Höhe von Fr. 2'500.00 (inkl. Mehrwertsteuer) zu bezahlen. IV. Eröffnung