1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Beschwerdegegnerin aufgefordert, bis 30. November 2020 die Rasengittersteine und Kunststoff-Rasengitter auf dem Grundstück Saanen Grundbuchblatt Nr. H.________ zu entfernen und das Land rekultivieren zu lassen. Kommt die Beschwerdegegnerin dieser Aufforderung innert der gesetzten Frist nicht vollständig und vorschriftsgemäss nach, wird die Gemeinde ohne weitere Verfügungen zur Ersatzvornahme schreiten, d.h. auf ihre Kosten die Wiederherstellungsarbeiten selber ausführen oder durch Dritte ausführen lassen (Art. 47 BauG).