Hingegen sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als eher unterdurchschnittlich einzustufen. Daher erscheinen für das Verfahren vor der BVE Parteikosten von Fr. 5'000.00 28 Vgl. dazu Raumplanungsamt des Kantons Bern (Hrsg.), Bauen ausserhalb der Bauzone, Die Praxis des Raumplanungsamtes des Kantons Bern nach eidgenössischer und kantonaler Gesetzgebung, Juni 1989, S. 10 29 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 30 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG