d) Anders zu beurteilen ist der Sitzplatz. Wie bereits erwähnt, lässt sich den Luftbildern entnehmen, dass der Sitzplatz nach dem 6. August 1980, aber vor dem 22. August 1985 erstellt wurde. Art. 4 bis 6 aBewD enthielt eine nicht abschliessende Aufzählung sowohl der bewilligungspflichtigen als auch der bewilligungsfreien Bauvorhaben. Gemäss dem damals geltenden Art. 6 Abs. 1 Bst. g aBewD bedurften kleine Nebenanlagen, wie beispielsweise auf mindestens zwei Seiten offene ungedeckte Gartensitzplätze, im ortsüblichen Rahmen oder 20 Vgl. Beilage zum Schreiben der Gemeinde Saanen vom 2. März 2017 (Orthobilder aus den Jahren 1980, 1985,