c) Voraussetzung für den Erlass einer Wiederherstellungsverfügung ist ein baurechtswidriger Zustand, beispielsweise weil ein baubewilligungspflichtiges Bauvorhaben ohne Baubewilligung ausgeführt worden ist. Bauliche Anlagen der Baulanderschliessung wie Zufahrten und Parkplätze sind baubewilligungspflichtig.25 Das gilt im Kanton Bern zumindest seit dem Inkrafttreten des neu geordneten Bau- und Planungsrechts am 1. Januar 1971 (vgl. Art. 1 Abs. 1 Bst. b aBauG26 in Verbindung mit Art. 1 und 4 Bst. b aBewD27). Soweit die befestigten Flächen auf der Parzelle Nr. H.________ der Zufahrt und dem Parkieren dienen, sind sie somit formell baurechtswidrig.