Rasengittersteine und Kunststoff-Rasengitter wurden somit nach dem massgeblichen Zeitpunkt erstellt. Zudem zeigen die Fotos der Baukontrolle vom 1. September 2014, dass in den Bereichen zwischen den Rasengittersteinen und dem Sitzplatz23 sowie westlich des Sitzplatzes24 bauliche Veränderungen in einem Mass vorgenommen wurden, dass von einem neu geschaffenen Zustand ausgegangen werden muss und es deshalb unerheblich ist, ob diese Bereiche bereits vorher befestigt waren. Die 30-jährige Verwirkungsfrist war deshalb am 1. September 2014 für alle befestigten Flächen noch nicht abgelaufen.