Die Rasengittersteine und das Kunststoff-Rasengitter sind weder auf den Luftbildern von 1980 noch auf denjenigen von 1985 erkennbar. Erst auf den Luftbildern von 1992 ist angrenzend an die Zufahrtsstrasse hinter dem Gebäude Nr. J.________ eine befestigte Fläche erkennbar, die auf einen befestigten Parkplatz hindeutet. Hinweise auf ein Kunststoff-Rasengitter sind keine vorhanden. Rasengittersteine und Kunststoff-Rasengitter wurden somit nach dem massgeblichen Zeitpunkt erstellt.