Das Rechtsamt nahm weitere Luftbilder des Bundesamts für Landestopografie zu den Akten. Zudem erkundigte es sich bei der Gemeinde Saanen nach ihren Vorschriften und ihrer Praxis im Zusammenhang mit kleinen Nebenanlagen in der ersten Hälfte der Achtzigerjahre. Anschliessend erhielten die Beteiligten Gelegenheit, zum Ergebnis des Beweisverfahrens Stellung zu nehmen. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. 5 BDE RA Nr. 120/2017/66 6 VGE 2018/212 7 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und