5. Mit Verfügung vom 18. Oktober 2019 nahm das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet7, das Verfahren wieder auf und gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zur Fortsetzung des Verfahrens Stellung zu nehmen, allfällige Beweisanträge zu stellen sowie allfällig vorhandene Beweismittel einzureichen. Der Beschwerdeführer reichte verschiedene Luftbilder, die Beschwerdegegnerin einen Kaufvertrag vom 21. August 1980 ein. Das Rechtsamt nahm weitere Luftbilder des Bundesamts für Landestopografie zu den Akten.