Die Gemeinde antwortete am 19. Januar 2017, das Wiederherstellungsverfahren sei abgeschlossen und die Akten würden archiviert. Nach einem weiteren Hin und Her zwischen Gemeinde und Beschwerdeführer verfügte die Gemeinde am 2. November 2017, die Wiederherstellung sei fristgerecht vorgenommen worden und das Verfahren werde geschlossen. Zur Begründung führte sie unter anderem aus, die beanstandeten Flächen seien zwischen 1980 und 1985 befestigt worden.