Mit Wiederherstellungsverfügung vom 9. August 2016 forderte die Gemeinde die Beschwerdegegnerin auf, entweder die Parzelle Nr. H.________ bis 30. November 2016 in den ursprünglichen Zustand zurückzubauen oder bis zum 15. September 2016 ein Baugesuch für eine Zufahrt als Notzufahrt für Rettung und Feuerwehr einzureichen. Diese Verfügung erwuchs 2 Vgl. Foto der Baukontrolle vom 3.07.2015, Vorakten pag. 29 3 Vgl. Foto der Baukontrolle vom 3.08.2015, Vorakten pag. 33 4 Vgl. Fotos der Baukontrolle vom 7.06.2016, Vorakten pag. 42 und 43