Bis zum 30. Mai 2016 müsse die ganze Fläche begrünt werden. Die Vertreterin der Beschwerdegegnerin antwortete telefonisch, es sei alles begrünt worden. Am 6. Juni 2016 teilte der Beschwerdeführer mit, die Beschwerdegegnerin sei der Aufforderung, die ganze Fläche zu begründen, nicht nachgekommen. Er gehe davon aus, dass nun die Ersatzvornahme angedroht werde. Die Gemeinde nahm am 7. Juni 2016 eine weitere Baukontrolle vor4 und stellte fest, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt worden war. Sie teilte dies dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 23. Juni 2016 mit.