Mit Schreiben vom 12. Dezember 2014 ergänzte die Vertreterin der Beschwerdegegnerin, aufgrund von Abklärungen habe sich ergeben, dass die Veränderungen auf der Parzelle Nr. H.________ bereits vor 31 Jahren vorgenommen worden seien. Die Gemeinde gab dem Beschwerdeführer und einer weiteren Nachbarin Gelegenheit zur Stellungnahme. Von dieser Möglichkeit machten beide Gebrauch. Die Nachbarin teilte mit, dass der Sitzplatz seinerzeit von Herrn B.________ ohne Information der Nachbarschaft erstellt worden sei. Der Beschwerdeführer hielt fest, er wisse weder wann die baulichen Anlagen erstellt worden seien, noch ob Nachbarn ihre Zustimmung dazu erteilt hätten.