1/9 BVD 120/2019/79 Stellungnahme. Diese liess sich nicht vernehmen. Ihre Vertreterin, die L.________ AG, informierte aber den Beschwerdeführer über die geplante Gartengestaltung und bat um Zustimmung. Dieser teilte daraufhin der Gemeinde mit, er sei mit der zonenfremden Nutzung der Nachbarparzelle nicht einverstanden und werde im Falle eines Baugesuches Einsprache erheben. Er ersuchte um vollständigen Rückbau der nicht bewilligten Anlagen.