3. a) Die Beschwerdeführenden haben der Beschwerdegegnerschaft einen Parteikostenanteil von Fr. 3'634.90 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 haften solidarisch für den gesamten Betrag. b) Die Stadt Bern hat den Beschwerdeführenden einen Parteikostenanteil von Fr. 721.60 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher E.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher H.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Stadt Bern, Bauinspektorat, eingeschrieben