1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung der Stadt Bern vom 11. September 2019 wird bestätigt. 2. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1'200.-- zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.