5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Stadt Bern beantragt mit Vernehmlassung vom 29. November 2019 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Auch die Beschwerdegegnerschaft beantragt in der Beschwerdeantwort vom 17. Dezember 2019, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Im Eintretensfall sei die Beschwerde abzuweisen. Das Rechtsamt gab den Beteiligten daraufhin mit Verfügung vom 15. Januar 2020 Gelegenheit zum Einreichen von allfälligen Schlussbemerkungen.