4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 14. Oktober 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit dem 1. Januar 2020 Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), ein. Zur Begründung machen sie im Wesentlichen geltend, die Vorinstanz habe das rechtliche Gehör verletzt und den Sachverhalt falsch erfasst. Namentlich sei sie fälschlicherweise davon ausgegangen, die Stockwerkeigentümergemeinschaft habe der Klimaanlage zugestimmt.