2. Das Gesuch des Beschwerdeführers vom 2. September 2019 um Erlass einer anfechtbaren Verfügung betreffend die Frage der Baubewilligungspflicht der Umnutzung des Kindergartens an der C.________strasse 40 in eine Basisstufe wird dem Bauinspektorat der Stadt Bern weitergleitet. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. RA Nr. 120/2019/76 Seite 7 von 7 IV. Eröffnung