b) Das Bauinspektorat der Stadt Bern wird im Rahmen eines Baupolizeiverfahrens über die Baubewilligungspflicht der Umnutzung des Kindergartens an der C.________strasse 40 in eine Basisstufe zu entscheiden haben. Zwar hat diese Umnutzung noch nicht stattgefunden. Da die Stadt Bern mit Schreiben vom 5. August 2019 aber unmissverständlich mitgeteilt hat, sie werde an der C.________strasse 40 mit Betriebsaufnahme im Frühling 2021 Basisstufenklassen führen und dafür kein Baugesuch einreichen, besteht bereits heute ein Feststellungsinteresse an der Klärung der Baubewilligungspflicht.