Tatsächlich dürfte jedoch gemeint gewesen sein, dass kein Baugesuch eingereicht werde. Abgesehen davon, dass eine Baubewilligung nicht eingereicht wird, ergibt sich dies daraus, dass der Brief vom HSB verfasst wurde. Handelt die Stadt Bern durch den HSB, bedeutet dies im vorliegenden Zusammenhang, dass sie in ihrer Rolle als Bauherrin auftritt. Als solche ist sie für die Einreichung eines Baugesuchs zuständig und kann daher ankündigen, kein solches einzureichen. Der HSB hat jedoch keine baupolizeiliche Verfügungskompetenz. Baupolizeibehörde der Stadt Bern ist das Bauinspektorat (Art. 89 Abs. 2 Bst. c BO8).