4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Stadt Bern stellt in ihrer Eingabe vom 8. November 2019 keinen Antrag. Sie verweist darauf, dass es sich bei ihren Schreiben vom 5. August 2019 und 9. September 2019 an den Beschwerdeführer um rein informative Schreiben zu einem Beschluss des Gemeinderats handle. Der Grundsatzbeschluss zum Betrieb von Basisstufen in Wohnzonen sei vom Gemeinderat übergeordnet gefällt worden und sei gesamtstädtisch zu betrachten. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und