Mit Schreiben vom 2. September 2019 ersuchte der Beschwerdeführer die Stadt Bern, ihm zu bestätigen, dass für die beabsichtigte Zweckänderung ein ordentliches Baugesuch eingereicht werde. Sollte die Stadt Bern auf die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens verzichten wollen, bat der Beschwerdeführer um Zustellung einer entsprechend anfechtbaren Verfügung. Mit Schreiben vom 9. September 2019 informierte die Stadt Bern den Beschwerdeführer, dass sie für einen Basisstufenbetrieb "keine Baubewilligung" einreichen werde. Gemäss Auslegung der Stadt Bern sei dies nicht notwendig.