2. Mit Schreiben vom 5. August 2019 informierte die Stadt Bern den Beschwerdeführer, dass der Gemeinderat der Stadt Bern beschlossen habe, dass Bauten und Anlagen für die Basisstufe in der Wohnzone W als zonenkonform zu erachten und nicht dem Nichtwohnanteil anzurechnen seien. Dieser Entscheid habe zur Folge, dass an der C.________strasse 40 mit Betriebsaufnahme im Frühling 2021 Basisstufen geführt würden.