b) Die Beschwerdeführenden erachten die Heizung als bewilligt. Im Baubewilligungsverfahren bbew 12/2009 zur Umnutzung der bestehenden Industriehalle in ein Kompetenzzentrum für Architektur, Kultur und Design mit Gastronomienutzung seien die damals für erforderlich erachteten energetischen Abklärungen durchgeführt worden und die Frage der Rechtmässigkeit der vorbestehenden Heizung durch eine exakt der heutigen baupolizeilichen Anzeige entsprechende Rüge in das Verfahren eingebracht worden. Es sei daher nicht nachvollziehbar, wieso von einer unbewilligten Heizung ausgegangen werden müsse.