Wie bereits ausgeführt, ist die Gemeinde jedoch sowohl basierend auf das Gemeinde- als auch auf das Baurecht primär selber verantwortlich, die notwendigen Massnahmen zur Behebung von in der Gemeinde festgestellten Unregelmässigkeiten zu treffen, auch wenn damit automatisch ein gewisser Interessenskonflikt einhergeht. Ein allfälliger Interessenskonflikt kann deshalb keinen Einfluss auf die primäre Zuständigkeit der Gemeindebaupolizeibehörde haben, da ansonsten die klaren gesetzlichen Bestimmungen zur Selbstverantwortung der Gemeinde unterlaufen würden. Vorliegend kommt hinzu, dass verschiedene Direktionen der Stadt Thun involviert sind. So ist das Bauinspektorat der Direktion Finanzen