Ihr Antrag umfasst zwar nicht Ziffer 2 (Erlaubnis für maximal vier Büroarbeitsplätze durch eigenes Personal), allerdings bringen sie in der Beschwerde vor, die Reduktion auf vier Arbeitsplätze sei rechtlich nicht haltbar. Da die Anträge zusammen mit der Begründung zu verstehen sind und sich Ziffer 2 nicht von der ausdrücklich angefochtenen Ziffer 3 trennen lässt, muss Ziffer 2 auch als mitangefochten gelten.