b) Die Beschwerdeführenden beantragen einzig die Aufhebung der Ziffer 3 (Räumung der nicht bewilligten Arbeitsplätze der Beschwerdeführerin 1 und ihrer Untermieter), Ziffer 4 (Drosselung der Heizung in der Halle 6 auf eine Heizleistung von 187 kW und eine Raumtemperatur von 10 Grad Celsius) und Ziffer 6 (Verfahrenskosten zu Lasten der Beschwerdeführenden) der angefochtenen Verfügung. Ihr Antrag umfasst zwar nicht Ziffer 2 (Erlaubnis für maximal vier Büroarbeitsplätze durch eigenes Personal), allerdings bringen sie in der Beschwerde vor, die Reduktion auf vier Arbeitsplätze sei rechtlich nicht haltbar.