Weitere Stellungnahmen gingen vom Regierungsstatthalteramt am 8. Januar 2020 und von den Beschwerdeführenden nach verlängerter Frist am 13. Februar 2020 ein. Die Stadt Thun verzichtete mit Schreiben vom 12. Februar 2020 auf eine Stellungnahme. Das Regierungsstatthalteramt reichte am 14. Februar 2020 ein weiteres Schreiben ein. 7. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen