Bei Überschreitung der obigen Parameter werden weitere baupolizeiliche Massnahmen ausdrücklich vorbehalten. 5. Für die Heizung des Glasanbaus ist mittels Thermostat sicherzustellen, dass die Heizung ab einer Raumtemperatur von 10 Grad Celsius, gemessen 2 m über Boden, ausgeschaltet wird. 6. Die Verfahrenskosten werden auf Fr. 3'400.00 festgelegt und der Firma C.________ zur Zahlung auferlegt, unter solidarischer Haftbarkeit der Verhaltensstörer. […]. 7. [Rechtsmittelbelehrung] 8. [Eröffnung]"