Die Heizung der Halle 6 ist wie folgt zu drosseln: a) Die Heizleistung ist auf maximal 187 kW zu beschränken. b) Mittels Thermostat ist sicherzustellen, dass die Heizung ab einer Raumtemperatur von 18 Grad Celsius, gemessen 2 m über dem Boden, ausgeschaltet wird. c) Heizleistung und Raumtemperatur sind aufzuzeichnen und der Baupolizeibehörde Thun jährlich zu dokumentieren, erstmals für das Kalenderjahr 2020. d) Die diesbezüglichen Installationen sind zu plombieren. e) Bei Überschreitung der obigen Parameter werden weitere baupolizeiliche Massnahmen ausdrücklich vorbehalten.