3. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 6. September 2019 – eröffnet an die Stadt Thun als Eigentümerin und Zustandsstörerin und u.a. an die Beschwerdeführenden 1 bis 6 als Verhaltensstörer – verfügte das Regierungsstatthalteramt Folgendes: "1. Das Baupolizeiverfahren gemäss Verfügung vom 18. Januar 2018 wird als erledigt abgeschrieben betreffend folgender Punkte: 2/13 Kanton Bern BVD 120/2019/75 Canton de Berne