Am 27. März 2019 reichte die Beschwerdeführerin 1 eine Stellungnahme ein. Auf Aufforderung des Regierungsstatthalteramts mit Verfügung vom 9. April 2019 ging eine Stellungnahme der Beschwerdeführerin 1 vom 8. Mai 2019 mit verschiedenen Unterlagen sowie ein Schreiben der Stadt Thun vom 10. Mai 2019 ein. Mit verfahrensleitenden Verfügungen vom 17. Mai und 6. Juni 2019 beteiligte das Regierungsstatthalteramt unter anderem die Beschwerdeführenden 2 - 6 am Verfahren.